AKTUELL: Alle Infos zu COVID-19
Verehrte Vereinsmitglieder,
zunächst wünscht der Verein ich Ihnen und allen Mitgliedern Ihrer Familien ein gesundes und zufriedenes Neues Jahr, auch wenn es angesichts der aktuellen Lage leider nicht so gut anfängt, wie wir alle es uns gewünscht hätten.
Im Anhang findet ihr die aktuelle Fassung der CoronaSchVo NRW, gültig ab 11.01.2021 bis zunächst 31.01.2021. Wie bereits erwartet, haben sich für den Sportbereich keine
Änderungen ergeben; der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist weiterhin
unzulässig. Die Sportstätten der Stadt Neuss bleiben aus diesem Grund zunächst bis einschließlich 31.01.2021 geschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Bildungs-, Aus- und
Weiterbildungsangebote im Sportbereich sowie den Individualsport ( Tennis! ) und Rehasport auf und in Sportanlagen.
Bleibt gesund!
Aktuelle Stellungnahme des Sportamts Neuss:
"Für den Sportbereich gelten ab Mittwoch, 16.12.2020 die folgenden zusätzlichen Einschränkungen:
Die Einschränkungen gelten zunächst bis einschließlich 10.01.2021, über die weitere Entwicklung wird das Sportamt informieren, sobald Erkenntnisse hierüber vorliegen."
Entsprechende Maßnahmen, sowie die Begrüngun der Ämter könnt Ihr nachfolgend herunterladen!
Die am 30.10. veröffentlichte und ab dem 02.11. gültige Coronaschutzverordnung in NRW stoppt wie angekündigt den Trainings- und Wettkampfbetrieb der
Vereine in NRW wie auch bundesweit.
Der organisierte Sport muss seinen Anteil leisten, die weitere Ausbreitung der Infektionszahlen zu stoppen.
§9 (1):
1. Sämtlicher Freizeit und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen
ist bis zum 30.11.2020 unzulässig.
2. Ausgenommen von dem Verbot ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Dazu einige Beispiele:
3. § 9
(2)
Wie bisher: Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
4. §9
(3)
Wettbewerbe in Profiligen sind zulässig. Zuschauer sind untersagt
5. §9
(4)
Das Training an den Bundes- und Landesstützpunkten ist in den olympischen Sportarten
für die Kaderstufen OK, PK, EK, NK1, NK2 und im paralympischen Sport für die Kaderstufen PAK, PK, TK, NK1, NK2 sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden
Sportanlagen zulässig. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
6. §
12(2)
Der Rehabilitationssport im Sportverein und im Fitnessstudio ist nicht gestattet. Er
ist nur erlaubt, wenn er unter der Anleitung von Dienstleistern im Gesundheitswesen durchgeführt wird. Zulässig sind generell jede Art von digitalen Angeboten ohne Kontakt unter den
Sporttreibenden bzw. zwischen Trainer/Sporttreibenden.
Der Fußballverband Niederrhein (FVN) unterbricht die Saison 2020/2021 und verlängert die Aussetzung des gesamten Spielbetriebs, die bislang bis zum 30.
November vorgesehen war, bis Mitte Januar 2021.
Dies betrifft sämtliche Pflichtspiele - also Meisterschafts- wie Pokalspiele - im Herren-, Frauen- und Jugendfußball sowie im Futsal.
Die Entscheidung darüber trafen das FVN-Präsidium, die Vorsitzenden der 13 Fußballkreise sowie die Vertreter des Verbandsfußballausschusses (VFA) und
des Verbandsjugendausschusses (VJA) in einer Videokonferenz am Donnerstagabend, 19. November. Zuvor hatten die spielleitenden Stellen unter der Leitung von Wolfgang Jades (VFA) und
Michael Kurtz (VJA) Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise erarbeitet.
Grund für die Saisonunterbrechung sind die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie, die weiter stark angestiegenen Zahlen der Corona-Erkrankten sowie die Verordnungen und
Maßnahmen der Bundesregierung und der NRW-Landesregierung.
Das folgende weitere Vorgehen wurde vereinbart - stets vorausgesetzt, dass die behördliche Verfügungslage einen Spielbetrieb im Amateurfußball ermöglicht:
- Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens zwei Wochen nach der Öffnung der Sportanlagen für Trainings- und Spielbetrieb, um den Vereinen ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu geben.
- Der verbandsweite Pflichtspielbetrieb startet frühestens am Wochenende 23./24. Januar 2021.
- Die Ende Oktober (Jugend), im November und im Dezember abgesetzten Spieltage werden ab dem 23./24. - Januar 2021 chronologisch zur Ansetzung kommen.
- Besonderheit im Jugendfußball: Die zu Saisonbeginn vorgenommenen Ansetzungen der Hinrunden-Spieltage ab 23./24. Januar 2021 bleiben wie vorgesehen bestehen. Im
Anschluss daran werden die abgesetzten Hinrunden-Spieltage (Oktober – Dezember) nachgeholt, bevor dann die Rückrunde gestartet wird. Der Beginn der Rückrunde verschiebt sich
dementsprechend.
- Genauere Informationen zu den Planungen der Ansetzungen werden je nach Verfügungslage der Behörden Mitte Dezember durch die jeweils spielleitenden Stellen bekannt
gegeben.
Ende Oktober hatte der FVN den gesamten Spielbetrieb für November ausgesetzt. Die spielleitenden Stellen folgten damit den Vorgaben der Verordnungen.
Quelle: https://www.fupa.net/berichte/niederrhein-landesliga-gruppe-1-winterpause-fvn-pausiert-sai-2747020.html
Liebe Gastmannschaften,
Bitte beachtet, dass die Nutzung der Kabinen und Duschen für die Jugendabteilung aufgrund der Coronapandemie auf unserer Platzanlage derzeit nicht gestattet
ist!
Bitte reist entsprechend bereits spielfertig umgezogen mit eurer Mannschaft an. Beim Betreten unserer Platzanlage folgt bitte der Ausschilderung und wascht und desinfiziert eure Hände. Alle euch begleitenden Zuschauer bitten wir ihre Kontaktdaten in die ausliegende Liste einzutragen, dies ist nicht nötig für Spieler und Betreuer welche ihr im Spielbericht erfasst habt. Darüber hinaus denkt bitte an die Beachtung der allgemeingültigen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Besten Dank für eure Kooperation!
September 2020
Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
gerne möchten wir Sie wieder über Neuigkeiten von Ihrer DJK Neuss Gnadental informieren.
Corona - Digitale Rückverfolgbarkeit per QR Code.
Wir freuen uns über das große Interesse und die vielen Fans, Zuschauer und Gäste auf unserem Fußballplatz bei den ersten Heimspielen!
Um die Rückverfolgbarkeit im Coronaverdachtsfall für alle noch komfortabler zu gestalten, haben wir die Möglichkeit zur digitalen Zutrittserfassung per QR Code
geschaffen.
Einfach einmal die App unter https://e-guest.app/ runterladen, bei jedem Betreten der Anlage den QR Code am Eingang scannen und einbuchen. Natürlich Datenschutz konform! Ausgecheckt werden Sie automatisch nach 180 Minuten.
Im Coronaverdachtsfall werden ausschließlich dem Gesundheitsamt die Listen, direkt vom Betreiber der App verschlüsselt, zur Verfügung gestellt und nach der
Aufbewahrungsfrist DSGVO konform entsorgt.
Selbstverständlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, sich manuell auf unseren ausliegenden Anwesenheitslisten in Papierform einzutragen.
Bei Nicht-Beachten der Corona Verordnung drohen empfindliche Strafen durch das Ordnungsamt. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!
Der Verein und die Mannschaften freuen sich über Ihr Kommen und Ihre Unterstützung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
am morgigen Samstag, 30.05.2020, tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft, die ich Ihnen im 1. Anhang dieser Mail zur Kenntnis
gebe (mit dem Anhang Hygiene- und Infektionsstandards)
Die neue CoronaSchVO enthält einerseits nicht alle Lockerungen, die von der Landesregierung Anfang Mai angekündigt worden waren, andererseits aber auch Lockerungen,
die nicht zu erwarten waren. Die wesentlichen Veränderungen sind:
Im 3. Anhang finden Sie zudem eine Übersicht, die der Landessportbund NRW zu den ab morgen geltenden Regelungen für den Sportbetrieb erstellt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stoffels
Sportamt
"In den vergangenen Tagen hat die NRW-Landesregierung Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport im Bereich des Fußballverbandes
Niederrhein (FVN) wieder möglich gemacht. Unter Berücksichtigung der Situation in den Kommunen können Trainingseinheiten kontaktlos durchgeführt werden, sofern die Abstandsregeln eingehalten
werden und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen laut Coronaschutzverordnung gewährleistet sind.
„Es ist positiv, dass durch kontaktloses Training Bewegung auf dem Platz - auch wenn wir noch einen großen Schritt von der Normalität entfernt sind - zumindest wieder möglich ist“, sagt Peter Frymuth, Präsident des Fußballverbandes Niederrhein. „Von der Durchführung eines normalen Spielbetriebs sind wir aber im Amateurfußball noch weit weg, zumal Ende Juni die Sommerferien anfangen. Im Übrigen hat die Gesundheit oberste Priorität.“
Aus Sicht des FVN kann klargestellt werden, dass mit einem geregelten Spielbetrieb bis zum Beginn der Sommerferien (29. Juni) nicht gerechnet werden kann. Die vom
11. Mai an und bis zum 25. Mai gültige geltende Coronaschutzverordnung untersagt nicht-kontaktfreien Sport in Training und Wettkampf."
Ein Leitfaden des DFB und seiner Mitgliedsverbände, also
auch des Fußballverbandes Niederrhein (FVN), soll allen Vereinen mit Fußballangebot einen Rahmen für die mögliche Wiederaufnahme des kontaktlosen Trainingsbetriebs geben. Enthalten sind neben
verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben.
Neben dem DFB-Leitfaden gibt es auch vom Landessportbund NRW
auch einen Wegweiser für Vereine. Er beinhaltet ebenfalls
Empfehlungen bei der Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Krise in Form einer Checkliste. Einige Übungen, um in Corona-Zeiten eine kurzweilige Trainingseinheit zu gestalten, hat
der DFB hier veröffentlicht.
Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen.
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Das Ganze findet ihr auch nochmal im Video hier !